Dienstrad / Fahrrad Leasing

Dienstrad / Fahrrad Leasing

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Was ist eigentlich ein Dienstrad-Leasing? 

Leasing für Dienstwagen

Das sogenannte Dienstwagenprivileg ist im Zusammenhang mit Firmenwagen bestens bekannt. Der Arbeitgeber kauft in diesem Fall einen PKW und stellt seinem Mitarbeiter dieses Auto als Dienstauto zur Verfügung. Der Arbeitnehmer darf mit diesem Auto zur Arbeit fahren, zum Einkaufen oder auch in Urlaub fahren. Für diese Privatnutzung muss der Mitarbeiter den geldwerten Vorteil mit der sogenannten 1-%-Regelung versteuern. Der Angestellte kann auf diese Art und Weise einen Mittelklassewagen für monatlich vielleicht 200,-- bis 300,-- Euro fahren. Je größer das Auto, umso mehr Steuern lassen sich sparen. 

Dies gilt jetzt auch für Fahrräder und E-Bikes.
Seit 2012 gilt dieses Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder und E-Bikes. Wenn der Arbeitgeber mitspielt, kann sich der Mitarbeiter günstig ein E-Bike zulegen. In diesem Falle kauft der Arbeitgeber das Fahrrad im Leasingverfahren und stellt es dem Mitarbeiter zur Verfügung.

Dabei werden die Dienstfahrräder steuerlich ähnlich wie Dienstautos behandelt. Das heißt: Als Arbeitnehmer dürfen Sie mit dem (Elektro-)Rad zur Arbeit fahren, es aber auch privat beliebig nutzen. Für die private Nutzung müssen Sie, wie beim Dienstauto, einen bestimmten Prozentsatz des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Als Listenpreis gilt die unverbindliche Bruttopreis-Empfehlung des Händlers oder Herstellers.

 


Steuerlich sind Diensträder gegenüber Dienstautos sogar im Vorteil

Während bei den Autos regelmäßig 1 % des Listenpreises zu versteuern ist, gelten bei den Diensträdern/E-Bikes geringere Steuersätze:

1. Wenn Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie sich an den Leasingkosten beteiligen müssen, erfolgt dies im Rahmen einer Gehaltsumwandlung. Das heißt: Ein kleiner Teil Ihres Brutto-Gehalts wird umgewandelt und zur Zahlung der Leasingraten verwendet. Dann müssen Sie als Arbeitnehmer nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge wird ebenfalls nur 0,25 % herangezogen, entsprechend niedriger fallen Ihre Lohnsteuerzahlungen und Sozialabgaben aus.

2. Wenn Ihr Arbeitgeber die Leasingraten komplett übernimmt, oder anders ausgedrückt: Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Gehalt ein Dienstrad, das Sie auch privat nutzen dürfen, bleibt der geldwerte Vorteil komplett steuer- und beitragsfrei. Dies könnte zum Beispiel im Rahmen einer Gehaltserhöhung so vereinbart werden.
Beispiele:

1. Der Arbeitgeber hat Ihnen ein Firmenrad zur Verfügung gestellt. Der Bruttolistenpreis beträgt 3.000 Euro. Als geldwerten Vorteil für die private Nutzung müssen Sie dann monatlich 7,00 Euro versteuern. (0,25 Prozent von 3.000 Euro, abgerundet auf 7,00 Euro).

2. Übernimmt der Arbeitgeber die Leasingrate, ist keine Gehaltsumwandlung erfoderlich: Das Bike-Leasing ist in diesem Fall für die Sie komplett steuerfrei und kostenlos.

Trotz Steuerfreiheit können Arbeitneher die Entfernungspauschale ungekürzt in der Steuererklärung angeben.

Von der Regelung können neben Arbeitnehmern auch Selbstständige profitieren. Wenn ein Selbständiger für sich ein Betriebsfahrrad / E-Bike anschafft, braucht er für die private Nutzung keine Privatentnahme zu versteuern. Dies spart Einkommen- und Umsatzsteuer.

Und so geht‘s:
1. Arbeitgeber ansprechen und klären, ob er ein E-Bike-Leasing unterstützt.
2. Bei Henco ein E-Bike nach Ihren Wünschen aussuchen.
3. Henco erstellt ein Angebot, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
4. Henco verkauft das E-Bike an ein Leasingunternehmen
5. Ihr Arbeitgeber ist Leasingnehmer und zahlt die Leasingraten
6. Sie holen Ihr Fahrrad bei Henco ab oder wir senden es Ihnen zu

7. Sie zahlen nur indirekt durch die Gehaltsumwandlung. 

 
Mit welchen Leasing Partnern arbeiten wir zusammen? 

Wir arbeiten mit folgenden Leasing-Unternehmen zusammen:

  • Jobrad
  • mein-dienstrad.de
  • Bikeleasing
  • Business Bike leasing
  • lease a bike
  • Baron mobility service gmbh

Für wen ist E-Bike-Leasing geeignet ? 

Das E-Bike-Leasing eignet sich auch für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Angestellten ein Steuersparmodell anbieten möchten. Mit diesem Verfahren können Sie erreichen, dass z. B. von einer Gehaltserhöhung auch netto möglichst viel bei Ihrem Angestellten ankommt.


Was sind die Vorteile von Dienstrad-Leasing?
 

Für den Arbeitgeber

Es ist eine einfache Art Lohnnebenkosten zu sparen. Darüberhinaus können Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude machen. Dies sorgt möglicherweise für eine bessere Mitarbeiterbindung. Zudem kann dadurch erreicht werden, dass sich Ihre Mitarbeiter mehr bewegen und dadurch die Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Unternehmen steigt. Dazu ist es innovativ und umweltfreundlich. Wenn Sie in der Umgebung Ihres Unternehmens nur wenig Parkmöglichkeiten haben, können Sie dadurch auch erreichen, dass mehr Mitarbeiter mit dem Dienstrad zur Arbeit kommen. Dadurch stehen mehr Parkmöglichkeiten zur Verfügung. 

Für den Arbeitnehmer 

Bei der Diensttrad-Regelung stehen Ersparnisse bei der Steuer und bei den Sozialabgaben im Vordergrund. Gleichzeitig wird die Anschaffung über Leasing finanziert. Durch die Steuer- und Abgaben-Erspranissen ist die Anschaffung über das Leasing günstiger als ein normaler Barkauf. Es wird monatlich nur ein kleiner Betrag von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Und obwohl es sich um ein Dienstrad handelt, können Sie es uneingeschränkt privat nutzen.

Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an. Sie können sich Ihr Dienstrad ganz nach Ihren Wünschen aussuchen, das heißt, Sie können Marke, Art und Ausstattung frei bestimmen. Es kann sogar ein Rennrad oder Mountainbike sein. Vielleicht möchten Sie auch zwei Diensträder steuerbegünstigt erwerben. Geht auch, sofern Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist.

Häufige Fragen:

Wie ist das, kann ich auch noch ein zweites Dienstrad bekommen?

Ja, das ist in der Regel auch möglich, hier muss nur Ihr Arbeitgeber zustimmen. Wenn Sie neben einem E-Bike auch noch ein teures Rennrad über Ihre Firma beziehen möchten, steht dem normalerweise nichts entgegen. Sie müssen sich dann nur im Klaren sein, dass die Gehaltsumwandlung, also auch der Abzug von Ihrem Bruttolohn, höher ist. Auch die Nutzung eines Dienstautos ist keine Hürde sich ein Dienstrad zuzulegen. Man kann auch beides haben.

Was passiert mit dem Dienstrad nach Ende der Leasing-Laufzeit? 

Hier kommt es darauf an, welcher Leasing-Partner von Ihrem Arbeitgeber ausgewählt wurde. Je nach Leasing-Anbieter kann das Dienstrad für ca. 15% des Wertes vom Arbeitnehmer gekauft werden. Es gibt aber auch Leasing-Anbieter, die nehmen das Fahrrad zurück, in diesem Falle muss das Fahrrad zu uns zurückgebracht werden.

Wogegen ist das geleaste Fahrrad versichert und welche Leistungen bekomme ich noch vom Leasing-Unternehmen?

In der Regel bieten alle Leasing-Partner den sogenannten Rundumschutz an, das bedeutet, dass Ihr Fahrrad gegen Schäden an Akku, Motor und anderen Elektronikteilen versichert ist. Dazu ist es auch gegen Sturzschäden oder Beschädigungen, die durch Dritte entstanden sind, versichert. Das geleaste Fahrrad ist in der Regel auch gegen Diebstahl versichert und enthält einen deutschlandweiten Abhol-Service.

Reparaturkosten und normaler Verschleiß werden nicht von allen Leasing-Unternehmen gezahlt. Hier kommt es auch wieder darauf an, welches Leasing-Unternehmen Ihr Arbeitgeber ausgewählt hat.

Ab welcher Mitarbeiterzahl lohnt sich so ein Dienstrad-Leasing? 

Ein Dienstrad-Leasing lohnt sich auch schon bei nur einem Mitarbeiter. Denn auch, wenn nur ein Mitarbeiter bei Ihnen angestellt ist, können Sie Steuern und Lohnnebenkosten sparen.