Was ist
eigentlich ein Dienstrad-Leasing?
Leasing für
Dienstwagen
Das
sogenannte Dienstwagenprivileg ist im Zusammenhang mit Firmenwagen bestens
bekannt. Der Arbeitgeber kauft in diesem Fall einen PKW und stellt seinem
Mitarbeiter dieses Auto als Dienstauto zur Verfügung. Der Arbeitnehmer darf mit
diesem Auto zur Arbeit fahren, zum Einkaufen oder auch in Urlaub fahren. Für
diese Privatnutzung muss der Mitarbeiter den geldwerten Vorteil mit der
sogenannten 1-%-Regelung versteuern. Der Angestellte kann auf diese Art und
Weise einen Mittelklassewagen für monatlich vielleicht 200,-- bis 300,-- Euro
fahren. Je größer das Auto, umso mehr Steuern lassen sich sparen.
Dies gilt
jetzt auch für Fahrräder und E-Bikes.
Seit 2012 gilt dieses Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder und E-Bikes. Wenn
der Arbeitgeber mitspielt, kann sich der Mitarbeiter günstig ein E-Bike
zulegen. In diesem Falle kauft der Arbeitgeber das Fahrrad im Leasingverfahren
und stellt es dem Mitarbeiter zur Verfügung.
Dabei werden
die Dienstfahrräder steuerlich ähnlich wie Dienstautos behandelt. Das
heißt: Als Arbeitnehmer dürfen Sie mit dem (Elektro-)Rad zur Arbeit fahren, es
aber auch privat beliebig nutzen. Für die private Nutzung müssen Sie, wie beim
Dienstauto, einen bestimmten Prozentsatz des Listenpreises als geldwerten
Vorteil versteuern. Als Listenpreis gilt die unverbindliche Bruttopreis-Empfehlung
des Händlers oder Herstellers.
Steuerlich sind Diensträder gegenüber Dienstautos sogar im Vorteil
Während bei den Autos regelmäßig 1 % des Listenpreises zu versteuern ist,
gelten bei den Diensträdern/E-Bikes geringere Steuersätze:
1. Wenn Ihr
Arbeitgeber verlangt, dass Sie sich an den Leasingkosten beteiligen müssen, erfolgt
dies im Rahmen einer Gehaltsumwandlung. Das heißt: Ein kleiner Teil Ihres
Brutto-Gehalts wird umgewandelt und zur Zahlung der Leasingraten verwendet. Dann
müssen Sie als Arbeitnehmer nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als
geldwerten Vorteil versteuern. Als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge
wird ebenfalls nur 0,25 % herangezogen, entsprechend niedriger fallen Ihre Lohnsteuerzahlungen
und Sozialabgaben aus.
2. Wenn Ihr Arbeitgeber die Leasingraten komplett übernimmt, oder anders
ausgedrückt: Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin
vereinbarten Gehalt ein Dienstrad, das Sie auch privat nutzen dürfen, bleibt
der geldwerte Vorteil komplett steuer- und beitragsfrei. Dies
könnte zum Beispiel im Rahmen einer Gehaltserhöhung so vereinbart werden.
Beispiele:
1. Der
Arbeitgeber hat Ihnen ein Firmenrad zur Verfügung gestellt. Der
Bruttolistenpreis beträgt 3.000 Euro. Als geldwerten Vorteil für die private
Nutzung müssen Sie dann monatlich 7,00 Euro versteuern. (0,25 Prozent von 3.000
Euro, abgerundet auf 7,00 Euro).
2. Übernimmt der
Arbeitgeber die Leasingrate, ist keine Gehaltsumwandlung erfoderlich: Das
Bike-Leasing ist in diesem Fall für die Sie komplett steuerfrei und kostenlos.Trotz Steuerfreiheit können Arbeitneher die Entfernungspauschale ungekürzt
in der Steuererklärung angeben.
Von der
Regelung können neben Arbeitnehmern auch Selbstständige profitieren. Wenn ein
Selbständiger für sich ein Betriebsfahrrad / E-Bike anschafft, braucht er für
die private Nutzung keine Privatentnahme zu versteuern. Dies spart Einkommen-
und Umsatzsteuer.
Und so geht‘s:
1. Arbeitgeber ansprechen und klären, ob er ein E-Bike-Leasing unterstützt.
2. Bei Henco ein E-Bike nach Ihren Wünschen aussuchen.
3. Henco erstellt ein Angebot, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
4. Henco verkauft das E-Bike an ein Leasingunternehmen
5. Ihr Arbeitgeber ist Leasingnehmer und zahlt die Leasingraten
6. Sie holen Ihr Fahrrad bei Henco ab oder wir senden es Ihnen zu
7. Sie
zahlen nur indirekt durch die Gehaltsumwandlung.
Mit welchen Leasing Partnern arbeiten wir zusammen?
Wir arbeiten
mit folgenden Leasing-Unternehmen zusammen:
- Jobrad
- mein-dienstrad.de
- Bikeleasing
- Business Bike leasing
- lease a bike
- Baron mobility service gmbh
Für wen ist
E-Bike-Leasing geeignet ?
Das
E-Bike-Leasing eignet sich auch für Selbständige, Gewerbetreibende und
Freiberufler, die ihren Angestellten ein Steuersparmodell anbieten möchten. Mit
diesem Verfahren können Sie erreichen, dass z. B. von einer Gehaltserhöhung
auch netto möglichst viel bei Ihrem Angestellten ankommt.
Was sind die Vorteile von Dienstrad-Leasing?
Für den
Arbeitgeber
Es ist eine
einfache Art Lohnnebenkosten zu sparen. Darüberhinaus können Sie Ihren
Mitarbeitern eine Freude machen. Dies sorgt möglicherweise für eine bessere
Mitarbeiterbindung. Zudem kann dadurch erreicht werden, dass sich Ihre
Mitarbeiter mehr bewegen und dadurch die Gesundheit und Leistungsfähigkeit im
Unternehmen steigt. Dazu ist es innovativ und umweltfreundlich. Wenn Sie in der
Umgebung Ihres Unternehmens nur wenig Parkmöglichkeiten haben, können Sie
dadurch auch erreichen, dass mehr Mitarbeiter mit dem Dienstrad zur Arbeit
kommen. Dadurch stehen mehr Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Für den
Arbeitnehmer
Bei der Diensttrad-Regelung
stehen Ersparnisse bei der Steuer und bei den Sozialabgaben im Vordergrund. Gleichzeitig
wird die Anschaffung über Leasing finanziert. Durch die Steuer- und Abgaben-Erspranissen
ist die Anschaffung über das Leasing günstiger als ein normaler Barkauf. Es wird
monatlich nur ein kleiner Betrag von Ihrem Bruttolohn abgezogen. Und obwohl es
sich um ein Dienstrad handelt, können Sie es uneingeschränkt privat nutzen.
Bei
Interesse sprechen Sie uns bitte an. Sie können sich Ihr Dienstrad ganz nach
Ihren Wünschen aussuchen, das heißt, Sie können Marke, Art und Ausstattung frei
bestimmen. Es kann sogar ein Rennrad oder Mountainbike sein. Vielleicht möchten
Sie auch zwei Diensträder steuerbegünstigt erwerben. Geht auch, sofern Ihr
Arbeitgeber damit einverstanden ist.
Häufige
Fragen:
Wie ist das,
kann ich auch noch ein zweites Dienstrad bekommen?
Ja, das ist
in der Regel auch möglich, hier muss nur Ihr Arbeitgeber zustimmen. Wenn Sie
neben einem E-Bike auch noch ein teures Rennrad über Ihre Firma beziehen
möchten, steht dem normalerweise nichts entgegen. Sie müssen sich dann nur im
Klaren sein, dass die Gehaltsumwandlung, also auch der Abzug von Ihrem
Bruttolohn, höher ist. Auch die Nutzung eines Dienstautos ist keine Hürde sich
ein Dienstrad zuzulegen. Man kann auch beides haben.
Was passiert
mit dem Dienstrad nach Ende der Leasing-Laufzeit?
Hier kommt
es darauf an, welcher Leasing-Partner von Ihrem Arbeitgeber ausgewählt wurde.
Je nach Leasing-Anbieter kann das Dienstrad für ca. 15% des Wertes vom
Arbeitnehmer gekauft werden. Es gibt aber auch Leasing-Anbieter, die nehmen das
Fahrrad zurück, in diesem Falle muss das Fahrrad zu uns zurückgebracht werden.
Wogegen ist
das geleaste Fahrrad versichert und welche Leistungen bekomme ich noch vom
Leasing-Unternehmen?
In der Regel
bieten alle Leasing-Partner den sogenannten Rundumschutz an, das bedeutet, dass
Ihr Fahrrad gegen Schäden an Akku, Motor und anderen Elektronikteilen
versichert ist. Dazu ist es auch gegen Sturzschäden oder Beschädigungen, die
durch Dritte entstanden sind, versichert. Das geleaste Fahrrad ist in der Regel
auch gegen Diebstahl versichert und enthält einen deutschlandweiten
Abhol-Service.
Reparaturkosten
und normaler Verschleiß werden nicht von allen Leasing-Unternehmen gezahlt.
Hier kommt es auch wieder darauf an, welches Leasing-Unternehmen Ihr
Arbeitgeber ausgewählt hat.
Ab welcher
Mitarbeiterzahl lohnt sich so ein Dienstrad-Leasing?
Ein Dienstrad-Leasing lohnt sich auch schon bei nur
einem Mitarbeiter. Denn auch, wenn nur ein Mitarbeiter bei Ihnen angestellt
ist, können Sie Steuern und Lohnnebenkosten sparen.