Wir liefern alle Räder vormontiert

Wir liefern alle Fahrräder/E-Bikes vormontiert

Das heißt: Jedes Fahrrad, das unser Geschäft verlässt -egal ob es sich um einen Direktverkauf oder um einen Online-Verkauf handelt- wird probegefahren, und zwar nicht nur auf glatter Fläche innerhalb des Gebäudes, sondern draußen auf normalem Pflaster, damit man auch hört, wenn irgendwo etwas klappert. E-Bikes und Fahrräder, die wir online verkaufen, werden versandfertig gemacht, indem die Pedale wieder abgeschraubt und der Lenker in Versandposition gebracht wird. Das heißt für Sie, dass Sie nach Erhalt des Fahrrads keine Probleme bei der Endmontage und der Feineinstellung haben werden. Sie brauchen nur die Pedale wieder anzuschrauben, den Lenker geradezustellen und los geht’s.

Beim Anschrauben der Pedale beachten Sie bitte folgendes: Die Pedale sind gekennzeichnet mit den Buchstaben ‚L‘ für links und ‚R‘ für rechts. Die Pedale ‚L‘ drehen Sie in Fahrrichtung auf der linken Seite ein und ziehen sie mit dem Schraubenschlüssel kräftig nach. Beachten Sie bitte, dass es sich hier um ein Linksgewinde handelt. Zum Festdrehen müssen Sie also linksherum drehen.
Entsprechend müssen Sie die Pedale ‚R‘ auf der rechten Seite des Fahrrads rechtsherum eindrehen und mit dem Schraubenschlüssen kräftig nachziehen.

Unsere Fahrräder und werden nach der Endkontrolle sorgfältig verpackt und der Spedition in einem Vollkarton übergeben. Zu diesem Zeitpunkt befinden sich unsere Fahrräder/E-Bikes nach fachkundiger Montage in einem einwandfreien Zustand. Auf dem Versandwege kann es allerdings durch eine falsche Handhabung zu Transportschäden kommen. Diese sind für alle Beteiligten ärgerlich. Um nachträgliche Probleme zu vermeiden, bitten wir Sie daher, folgendes zu beachten:

Um eventuelle Ersatzansprüche stellen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die Ware bei der Anlieferung auf eventuelle Transportschäden überprüfen, eventuelle Schäden auf dem Lieferschein vermerken und diese vom Fahrer gegenzeichnen lassen. Denn Speditionen und deren Versicherungen lehnen eine Schadensregulierung ohne einen Hinweis im Lieferschein auf mögliche Schäden oftmals ab.

Sollten Sie einen Schaden an der Verpackung bemerken, dann prüfen Sie bitte auch die Ware innerhalb der Verpackung. Sollte dies nicht möglich sein, dann notieren Sie bitte den Vermerk "Verpackungsschaden" auf dem Lieferschein und lassen sich den Lieferschein vom Fahrer unterschreiben oder lehnen Sie die Warenannahme (insbesondere bei größeren Schäden) einfach mit dem Vermerk "Verpackungsschaden" ab.

Nur so können wir später unsere Ansprüche bei der Spedition geltend machen. Auch eine nur kleine Beule am Karton ist ein Verpackungsschaden. Auch in diesem Fall sollten Sie den Vermerk „Beule an der Verpackung“ auf den Lieferschein schreiben und dies vom Fahrer unterschreiben lassen.

Sollten Sie einen Schaden an der Ware feststellen, dann vermerken Sie bitte dies auch, gegebenenfalls mit dem Vermerk „Schaden an Ware und Verpackung“. Falls der Schaden zu groß ist und Sie die Ware so nicht behalten möchten, dann verweigern Sie bitte die Annahme mit dem Vermerk "Transportschaden – Annahme verweigert".

Die Fahrer sind verpflichtet die Sichtprüfung (für die Verpackung) abzuwarten. Wenn Sie eine Ware trotz Beule an der Verpackung behalten möchten, dann achten Sie bitte darauf, dass der Vermerk Transportschaden“ und die Unterschrift des Fahrers auf allen Durchschlägen zu lesen ist. Wenn Sie die Ware nicht persönlich in Empfang nehmen können, dann lassen Sie die Sendung bitte von einem Nachbarn oder Bekannten auf Schäden an der Verpackung prüfen.

Leider verursacht die Wareneingangskontrolle einen zusätzlichen Aufwand und die Fahrer haben es oft eilig. Anderseits ist für die Spedition ein Transportschaden, der nicht auf den Frachtpapieren vermerkt und vom Fahrer gegengezeichnet ist, nicht existent. Deshalb helfen Sie uns bitte bei der Dokumentation solcher Schäden.